AGB
Geschäftsbedingungen aus dem Gastaufnahmevertrag der Reha-Klinik FRISIA Munkert GmbH Kogelweg 8 Bad Tölz
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer schriftlich bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden
ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet , bei Nichtbereitstellung
des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. In diesem Falle muß für den Gast
ein gleichwertiges Zimmer beschafft werden.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der
vertraglichen Leistung eine Stornogebühr von 75 % zu zahlen.
5. a. Die Reha-Klinik FRISIA ist nach Treu
und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b. Bis zur anderweitigen Vergabe
des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4.
errechneten Betrag zu bezahlen.
c. Stornofristen sind unter
hinweise auf 4. nicht vereinbart. Stornos bzw. kostenfreie Terminverschiebungen
können nur einvernehmlich bei schriftlicher Gegenbestätigung durch die Frisia
Klinik vorgenommen werden.
6. Der Gast ist verpflichtet, spätestens am Abreisetag ,
sämtliche in Anspruch genommenen
Leistungen zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden Bargeld oder EC Karten
akzeptiert.
7. Alle Reservierungen Gerichtsstand Wolfratshausen.
8. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
9. Das Zimmer wird am Anreisetag ab 14:00 Uhr
bereitgestellt.
Am Abreisetag
ist es bis spätestens 10:00 wieder freizugeben.
10. Werden Leistungen in Angebotspaketen nicht in Anspruch
genommen tritt keine Minderung des
Pauschalpreises ein.
11. Pauschalrechnungen können nicht in Tagessätze und med.
Leistungen aufgegliedert werden.
12. Rechnungsrelevante Unterlagen (z. b. Rezepte,
Kostenübernahmebestätigungen, Gutscheine) sind bei Anreise abzugeben. Eine
Berücksichtigung nach Rechnungsstellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Bearbeitungsgebühr für Rechnungsänderungen auf Grund der nicht vorliegenden
Unterlagen beträgt 10 € je Rechnung.
13. Unverbindliche Angebote und Reservierungen"
vorbehaltlich der Genehmigung..." können bis zu den von uns vorgegebenen
Termin aufrecht erhalten werden. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine
verbindliche Buchung vornehmen, können die angebotenen Leistungen nicht mehr
garantiert werden, in diesem Fall verfällt der Rechtsanspruch und die
Reha-Klinik Frisia muß keinen Schadensersatz leisten. Alle Reservierungen,
Änderungen und Stornierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Stand 01.01.2013











