AGB

Geschäftsbedingungen aus dem Gastaufnahmevertrag der Reha-Klinik FRISIA Munkert GmbH Kogelweg 8 Bad Tölz

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer schriftlich bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet , bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. In diesem Falle muß für den Gast ein gleichwertiges Zimmer beschafft werden.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistung eine Stornogebühr von 75 % zu zahlen.
5.   a. Die Reha-Klinik FRISIA ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
      b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4. errechneten Betrag zu bezahlen.
    c. Stornofristen sind unter hinweise auf 4. nicht vereinbart. Stornos bzw. kostenfreie Terminverschiebungen können nur einvernehmlich bei schriftlicher Gegenbestätigung durch die Frisia Klinik vorgenommen werden.

6. Der Gast ist verpflichtet, spätestens am Abreisetag , sämtliche in Anspruch  genommenen Leistungen zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden Bargeld oder EC Karten akzeptiert.
7. Alle Reservierungen Gerichtsstand Wolfratshausen.
8. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
9. Das Zimmer wird am Anreisetag ab 14:00 Uhr bereitgestellt.
    Am Abreisetag ist es bis spätestens 10:00 wieder freizugeben.
10. Werden Leistungen in Angebotspaketen nicht in Anspruch genommen tritt keine Minderung des  Pauschalpreises ein.
11. Pauschalrechnungen können nicht in Tagessätze und med. Leistungen aufgegliedert werden.
12. Rechnungsrelevante Unterlagen (z. b. Rezepte, Kostenübernahmebestätigungen, Gutscheine) sind bei Anreise abzugeben. Eine Berücksichtigung nach Rechnungsstellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Bearbeitungsgebühr für Rechnungsänderungen auf Grund der nicht vorliegenden Unterlagen beträgt 10 € je Rechnung.
13. Unverbindliche Angebote und Reservierungen" vorbehaltlich der Genehmigung..." können bis zu den von uns vorgegebenen Termin aufrecht erhalten werden. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindliche Buchung vornehmen, können die angebotenen Leistungen nicht mehr garantiert werden, in diesem Fall verfällt der Rechtsanspruch und die Reha-Klinik Frisia muß keinen Schadensersatz leisten. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Stand 01.01.2013