Ihr Weg zu uns

Hier sagen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Um einen Aufenthalt zur Rehabilitation oder Kur in der Frisia Bad Tölz in Bayern zu verbringen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, über die wir Sie auf dieser Seite informieren. Bitte sprechen Sie vorab auch ausführlich mit Ihrem Hausarzt und/oder Ihrer Krankenkasse, um Fragen der Kostenübernahme verbindlich abzuklären.

Der Weg zur Kur

 

  • Die ehemals klassische Kur wird heute als Stationäre Rehabilitation oder auch stationäres Heilverfahren bezeichnet. Dabei übernimmt der Kostenträger, also die Rentenversicherung bei Erwerbstätigen und die Krankenkasse bei Rentnern, sämtliche Kosten bis auf den durch Sie selbst zu bezahlenden, gesetzlichen Eigenanteil.

    Voraussetzung für diesen Weg zur Kur ist, dass Ihr Hausarzt die medizinische Notwendigkeit feststellt und den Antrag für Sie stellt. Dabei können Sie als Patient durchaus einen Klinikwunsch äußern.

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, während einer 4-wöchigen Frist zu widersprechen. Wird Ihr Antrag genehmigt, können Sie mit der ausgewählten Kurklinik den Kurbeginn und alle weiteren Details abstimmen. In der Regel haben Sie die Chance, bei entsprechendem medizinischem Befund alle 4 Jahre eine Stationäre Rehabilitation zu beantragen.
  • Als Alternative zur Stationären Rehabilitation kommt die ambulante Badekur (auch offene Badekur genannt) in Frage. Diese ambulante Kur für Vorsorge und Rehabilitation setzt einen Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Untersuchung beim Badearzt und einen Kurmittelscheck für die Behandlung. Bei Vorlage dieses Schecks können wir die Kosten für die Heilmittel mit Ihrer Krankenkasse direkt verrechnen. Jedoch müssen Sie auch hier Ihren Eigenanteil (10 % der Heilmittel und € 10,00 einmalige Rezeptgebühr) bezahlen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu € 13,00 pro Tag zu den übrigen Kosten (z. B. Verpflegung, Unterbringung) gewähren.

    Eine verbindliche Absprache mit Ihrer Krankenkasse ist vor Antritt Ihrer ambulanten Badekur in jedem Fall erforderlich. Grundsätzlich können Sie eine solche Kur alle 3 Jahre in Anspruch nehmen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihre Krankenkasse aber die Durchführung dieser Maßnahme auch zu einem früheren Zeitpunkt gewähren.

    Die ärztliche Behandlung erfolgt bei unserem Badearzt im Haus gegen Vorlage des Badearztscheins. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Kurmaßnahme.

    Bei Ihrer Unterbringung im Frisia Bad Tölz findet der Badearztbesuch direkt bei uns in der Kurklinik statt. Anschließend erhalten Sie bei uns Ihren Behandlungsplan für die Anwendungen. Eventuelle Befreiungen geben Sie bitte bei Abgabe der Verordnung gleich an. Über die vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen informiert Sie Ihre Krankenkasse. 
  • Als dritte Variante können Sie eine Frisia Hauskur inklusive Behandlungen über Rezepte von Ihrem Hausarzt in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Sie sich entweder vom Hausarzt an Ihrem Heimatort oder bei uns im Frisia Bad Tölz ärztlich untersuchen lassen und sich die entsprechende Heilmittelverordnung (= Rezept) besorgen. Auf dieser Basis erhalten Sie dann bei uns Ihren Behandlungsplan und zahlen Ihren vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil an den Heilmittelkosten in Höhe von 10 % plus eine einmalige Rezeptgebühr von € 10,00 pro Rezept. Die restlichen 90 % der Heilmittelkosten trägt Ihre Krankenkasse.

    Bitte beachten Sie, dass die Behandlung spätestens 8 Werktage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden muss. Diese Form der Behandlung kann ohne vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse erfolgen. Sie übernimmt zwar die Kosten für die verordneten Heilmittel zu 90 %, leistet aber keinen Beitrag zu den zusätzlich entstehenden Kosten, etwa für Unterbringung etc. Aufgrund der attraktiven Unterbringungskosten ist die Frisia Hauskur in diesem Fall besonders zu empfehlen.

    Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Erfordernisse bei Ihren Rezepten, damit wir diese dann direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Rufen Sie uns einfach an unter Tel.: 08041 – 5030
  • Ein Wort noch zum Thema Beihilfefähigkeit: Unser Haus ist eine Einrichtung nach § 30 GewO sowie im Sinne des § 7 Bundesbeihilfeverordnung bzw. § 107 des SGB V und des § 6 Abs. 2a der BVO NW. Frisia Bad Tölz steht unter ärztlicher Leitung und ist als private Krankenanstalt konzessioniert.

    Damit unterstehen wir der Aufsicht des Staatl. Gesundheitsamtes Bad Tölz gemäß Art. 8 und Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG vom 12.07.86 GVBL Nr. 13/1986).

    Unser Niedrigstsatz beträgt im Jahr 2011 pro Person und Tag für Einzel- und Doppelzimmer bei Vollverpflegung: € 79,00 im Einzelzimmer pro Person/€ 76,00 im Doppelzimmer pro Person.

    In unserem Sanatorium finden ausschließlich Gäste (und deren Begleitperson) Aufnahme, die sich einer Krankenbehandlung unterziehen wollen. Wir verfügen nicht über eine Konzession als Beherbergungsbetrieb nach dem Gaststättengesetz. Unsere Einrichtung ist nicht mit einem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden und verfügt nicht über entsprechende Nebenhäuser/Dependancen).
Weitere Informationen
Folgende Behandlungen werden im Haus durchgeführt

  Therapie mit Tölzer Naturmoor Naturmoorbad Naturmoorpackung ...

Für wen wir das sind.

Erkrankung des Stütz- und Bewegungsapparates Rheumatische Erkrankungen, degenerative Gelenk-...

Bad Tölz, prädikatisierter, heilklimatischer Kurort und Moorheilbad Frisia Reha-Klinik...