Basispflegesatz im Doppelzimmer: 109,92 € Wichtige...
Stationäre Rehabilitation - AHB
Umfassend qualifiziert für Ihre gesundheitliche Wiederherstellung
Als Reha-Klinik erfüllt Frisia Bad Tölz sämtliche Anforderungen, um Patienten mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Indikationen die erforderliche Kurbehandlung mit stationärem Aufenthalt anzubieten.
Unser privat geführtes Sanatorium im Herzen Oberbayerns ist staatlich anerkannt und beihilfefähig nach § 30 GewO und § 7 Bundesbeihilfeverordnung. Außerdem wurden mit unserer Einrichtung Versorgungsverträge nach § 111 Absatz 5 SGB V mit Vereinbarung über die Gewährung von stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Absatz 2 SGB V und Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 4 SGB für alle gesetzlichen Krankenkassen geschlossen.
Diese Verträge bilden den gesetzlichen Rahmen, in dem wir unseren Kurgästen die ehemals als klassische Kur und heute als stationäre Rehabilitation bezeichnete Maßnahme anbieten können. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme haben wir hier im Internet unter Wege zur Kur für Sie hinterlegt.
In unserem Hausprospekt, den Sie kostenlos bei uns anfordern können, informieren wir Sie darüber, wie Sie eine stationäre Heilbehandlung mit Unterstützung Ihres Hausarztes beantragen. Insbesondere stehen wir Ihnen mit fachkundiger Beratung über Ihre Möglichkeiten zur Seite und informieren Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie und Ihre Krankenkasse sich für Frisia Bad Tölz als Kurklinik entscheiden können. Vor allem aber stehen Ihnen unsere Experten auch für den Fall einer Ablehnung Ihres Kurantrages beratend zur Seite.
Für die Anforderung unseres Hausprospektes und Ihre konkreten Fragen zur stationären Rehabilitation stehen wir Ihnen direkt zur Verfügung: von Montag bis Freitag, jeweils 8.00 bis 16.00 Uhr, unter der Telefonnummer: 080 41-50 30.
Falls Sie für die Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns die Kurzzeitpflege für einen pflegebedürftigen Angehörigen benötigen sollten: Wir können jederzeit in Ihrem Auftrag einen Kurzzeitpflegeplatz in Bad Tölz in einer Einrichtung mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI Kurzzeitpflege organisieren.










